Hinweisgeber

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft gertreten (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt damit die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um.

Durch das Gesetz sollen Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen in Deutschland und den Institutionen der Europäischen Union und zum Schutz der Meldenden normiert werden. Dabei bearbeiten externe Meldestellen anonym eingehende Meldungen.


Als Begründung für das Gesetz wird Folgendes angeführt: Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon hindern können.


Hier finden Sie den Link für die externe Meldestelle, die für Scharm & Kowatsch Personalservicegesellschaft mbH eingerichtet worden ist.

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