DGUV Regel 115-801
Die kürzlich veröffentlichte neue Branchenregel Zeitarbeit soll Unternehmen helfen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und viele verbindliche gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Zeitarbeit konkret anzuwenden. Sie richtet sich daher sowohl an die Betriebe die Zeitarbeit einsetzen als auch an Zeitarbeitsunternehmen. Die Einhaltung dieser Mindeststandards bei Fragen des Arbeitsschutzes ist die Voraussetzung dafür, dass Zeitarbeitsbeschäftigte sicher und gesund arbeiten können.
Sie können die neue Regel in unserem Downloadbereich Kunden jetzt herunterladen.