Es ist wieder soweit.
Ab dem 01.06.2016 erhöhen sich die Entgelte in der Zeitarbeit erneut. Nunmehr ist auch die Entgeltgruppe 1 in der Zeitarbeit Tarifgebiet Ost mit 8,50 € (bis 31.05.16 noch 8,20 €) festgeschrieben. Wir hatten uns als Unternehmen bereits lange zuvor mit einer Selbstverpflichtung zu den 8,50 € (Mindestlohnniveau) ab dem 01.01.2015 bekannt und bereits seit dem dieses Mindestentgelt für jede produktive Stunde vergütet.
Im Weiteren ergeben sich in den Lohngruppen folgende Veränderungen ab dem 01.06.2016:
E2 8,66 €
E3 10,12 €
E4 10,71 €
E5 12,10 €
E6 13,61 €
E7 15,88 €
E8 17,08 €
E9 18,03 €
Zusätzlich zu diesen tariflichen Veränderungen bleiben – wie gehabt – sämtliche Branchenzuschlagstarifverträge von denen unsere Mitarbeiter profitieren erhalten.
Insgesamt ergibt sich damit auch in 2016 ein deutliches Lohnplus (über der Inflationsrate) in der Zeitarbeit.
Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge:
Erinnern wollen wir an dieser Stelle auch noch einmal an die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Altersvorsorge. Auch diese Möglichkeit kann jeder Mitarbeiter ab dem 7. Beschäftigungsmonat in Anspruch nehmen. Tariflich ist seit langem dazu geregelt, dass unsere Mitarbeiter hierfür zusätzlich einen monatlichen Betrag von 13,30 € beanspruchen können.
Eisenhüttenstadt, 09.06.2016
R. Makoschey